Hilfe bei Privatinsolvenz
Hier erhalten Sie Hilfe bei anstehender Privatinsolvenz.
Es gibt die Möglichkeit innerhalb 3 Jahren sich zu entschulden.
Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Privatinsolvenz innerhalb 3 Jahren beenden können.

Jürgen Will berät auch Sie sofort und persönlich über Privatinsolvenz,
in der Zeit: Mo-Do. 9:00 - 18:00 + Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
Rufen Sie mich an:
Büro Leichlingen (Rhld.) 021758849800 Rheinisch-Bergischer Kreis
oder
Büro Hamminkeln 028527030352 Niederrhein
(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
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Die CbA Schuldnerberatung hilft Ihnen
schnell u. zuverlässig bei Ihrer Privatinsolvenz!
Selbständige, Firmen oder Privatleuten werden von mir persönlich beraten.
Wichtig ist für mich, dass wir uns persönlich kennen lernen und in einem Vis a Vis Gespräch über Ihre Sorgen und Probleme direkt unterhalten können. Es gibt viele Berater in ganz Deutschland die Ihre Kunden nur über das Telefon beraten und schriftlich verkehren, das ist nicht meine Vorstellung von einer guten und einfühlsamen Beratung.
Auch Selbständige und Einzelunternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Privatinsolvenz einreichen, lassen Sie sich von mir beraten.
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Wichtig ist bei drohender Privatinsolvenz, das man sich schnell den richtigen Berater sucht.
Die CbA Consulting, hat sich seit vielen Jahren sehr erfolgreich darauf spezialisiert verschuldeten Menschen bei der Privatinsolvenz bis zur Restschuldbefreiung zu helfen!
Wir arbeiten ausschließlich für Sie, den Schuldner, und nicht für die Gläubiger. Unser Engagement und unsere Unterstützung bei Ihrer Verschuldung gelten allein Ihnen, als Auftraggeber.
Wir helfen Ihnen wirkungsvoll und schnell - versprochen - ! siehe zufriedene Kunden berichten
Die persönliche Erstberatung für Privatpersonen kostenlos!
Rufen Sie mich direkt an 021758849800 oder 028527030352
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Unser Fachwissen und langjährige Erfahrung für Ihre Entschuldung
Sie erhalten bei uns auch kurzfristig einen Termin.
Wir erstellen für Sie eine betriebswirtschaftliche Analyse und erledigen für Sie die vielen administrativen Aufgaben, die mit der Bearbeitung bei der Verschuldung notwendig sind.
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Die Besprechungen finden in neutralem Rahmen statt!
Keiner erkennt welchen Anlass Ihr Besuch bei uns hat!!
Bei uns erhalten Sie einen schnellen Ersttermin!!
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Unsere weiteren betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen:
- Professionelle betriebswirtschaftliche Bearbeitung Bundesweit
- Komplette Datenerfassung mit EDV-Auswertung
- Umfangreiche schriftliche betriebswirtschaftliche Analyse, perfekt vorbereitet für die weitere Bearbeitung durch den Anwalt
- Status quo des Haushalts oder der Firma, Gläubigerverzeichnis mit
Schuldenaufstellung und Zinsberechnung, Tilgungssplan, - Erstellung und Bearbeitung der notwendigen Dokumente auf Weisung des Rechtsanwaltes für den außergerichtlichen Vergleich und für das Gericht
Die Rechtsberatung (durch unsere kooperierenden Anwälte)
- Auswahl des Rechtsanwalts
- Bewertung Ihrer finanziellen Lage durch den Anwalt
- Privater Vergleichsversuch, wie vom Gesetz gefordert
- Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Gericht
- Beistand bei gerichtlichen Nachfragen u. Problemen
• Die erforderliche Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch die diversen Fachanwälte, die auch zu unseren Auftraggebern zählen
Unser Bestreben ist es, Menschen zu helfen die durch Verlust des Jobs, des eigenen Gewerbes, Scheidung, Krankheit usw. zahlungsunfähig sind oder für die die Gefahr besteht, es zu werden.
Auch bei ehemaligen GmbH - Geschäftsführern kann es eine Lösung geben.
Fast jeder Job ist durch Lohn- / Gehalts- pfändungen gefährdet.
Wenn Zwangsvollstreckungen drohen beginnt sehr oft der Kreislauf in die Schuldenfalle.
Zahlungsprobleme nur vertagen und Raten da und dort entrichten, hilft Ihnen nicht wirklich auf Dauer!
Ein Vergleich mit Ihren Gläubigern oder die Entschuldung, kann für den redlichen Schuldner eine Möglichkeit zu seinem finanziellen Neuanfang sein.
Sie müssen bei einer Entschuldung maximal nur 6 Jahre (wenn Sie nichts unternehmen 30 Jahre) an das Gericht die vorgegebene Tilgungsrate bezahlen, dann werden Ihnen, dem redlichen Schuldner, nach Ablauf von maximal 72 Monaten die restlichen Schulden erlassen!
Selbst Mehrarbeit lohnt sich für Sie jetzt auch wieder!
Bei Gehaltserhöhungen wird z.B. nur ein entsprechend gestaffelter Anteil einbehalten!
Wichtig zu wissen ist, dass die Schuldenhöhe keine Auswirkung auf die Höhe der monatlichen Tilgungsrate hat!
Also es ist egal wie hoch Ihre Schulden sind, Sie bezahlen nur den vom Gericht festgelegten Satz an den Treuhänder, der sich nur nach Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation richtet.
Von diesem festgelegten Satz werden alle Gläubiger bedient!
Weiter sollte man folgendes wissen:
- Sie haften nur für Ihre Schulden! Nicht die von einem (Ehe-) Partner, soweit Sie nicht mit unterschrieben haben.
- Ein bescheidener PKW kann zur Erwerbstätigkeit behalten werden!
- Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit haben und diese ohne weitere Schulden erfolgreich weiter führen könnten, gibt es auch dort eine Lösung!
- Mit dem Eröffnungsbeschluss kommt kein Gerichtsvollzieher mehr.
Die aktuelle komplette Pfändungstabelle ansehen,
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